06/18/2025

MwSt-Umsatzabstimmung schon erledigt?

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Der Jahresabschluss 2024 steht, doch wurde auch die Umsatzabstimmung für die Mehrwertsteuer schon erledigt?

Auch wenn unterjährig mit grösster Sorgfalt gebucht wurde, passiert es immer wieder, dass es nachträglich noch Änderungen gab. Diese müssen auch in der Deklaration der Mehrwertsteuer berücksichtigt werden.

Idealerweise jährlich innert 240 Tagen nach Ablauf der Steuerperiode mit dem separaten Formular «Jahresabstimmung». So können unangenehme Nachforderungen und Verzugszinsen möglichst klein gehalten werden. Wer sich dem Thema regelmässig annimmt, profitiert zudem von einem deutlich geringeren Zeitaufwand. Es ist einfacher, nur das letzte Jahr auseinander zu nehmen als sich den Kopf über die letzten 5 Jahre zu zerbrechen, wenn sich der MWST Revisor ankündigt. Spätestens dann führt nämlich kein Weg an der Umsatzabstimmung vorbei. Auf jeder Vorbereitungsliste ist dieser Punkt aufgeführt.

Wir empfehlen, neben der Umsatzabstimmung auch eine Abstimmung der Vorsteuern vorzunehmen. Auch dies wird immer häufiger von den MWST Revisoren gewünscht.

Sie sind unsicher, ob Ihre Zahlen stimmen?
Ein Check bringt Klarheit. Und spart im Zweifel Verzugszinsen und Nerven.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Abstimmung.